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INTERNATIONALE MUSIKAKADEMIE
FÖRDERUNG HOCHBEGABTER IN DEUTSCHLAND


Internationale Musikakademie, musikalische Förderung, Musikunterricht für Hochbegabte

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GRUNDSÄTZE

  • Die Akademie ist für alle Instrumente, auch kammermusikalische Formationen, offen.
  • Hochbegabung ist Vorraussetzung für die Aufnahme in die Akademie.
  • Die Förderung ist von der Kindheit bis zum Studienbeginn möglich, mit der Aufnahme eines Musikstudiums ist das Ziel der Förderung erreicht.
  • Die Bewerbung erfolgt in Absprache mit dem instrumentalen Hauptfachlehrer.
  • Schüler und Hauptfachlehrer kommen gemeinsam an die Akademie.
  • Es ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Hauptfachlehrern und Akademieleitung gewünscht, um eine bestmögliche individuelle Förderung zu erzielen.
  • Alle Aktivitäten der Schüler innerhalb der Akademie werden darum mit den Hauptfachlehrern abgestimmt.
  • Grundlage für den Abschluss eines Fördervertrages ist ein erfolgreiches Vorspiel vor einer neutralen Fach-Jury und ein entsprechender Beschluss des Vorstandes der Akademie.
  • Im weiteren Verlauf der Förderung müssen sich alle Akademisten ein Mal jährlich erneut einer Jury vorstellen.
  • Die Akademie übernimmt vollständig die Organisierung der Konzerte, Meisterkurse und Workshops. Die Zusammenstellung der jeweiligen Programme übernimmt die Akademieleitung.
  • Die Kosten für die Fördermaßnahmen trägt die Akademie. Abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Akademie kann eine geringe Kostenbeteligung der Akademisten vereinbart werden.
  • Schüler, die durch Zusatzunterricht gefördert werden, werden von ihrem eigenen Hauptfachlehrer unterrichtet, insbesondere um Ferienzeiten zu überbrücken, bzw. zur Vorbereitung auf Wettbewerbe, Aufnahmeprüfungen etc.
  • Der Unterricht erfolgt in freier Vereinbarung zwischen Schüler und seinem Lehrer an der jeweiligen Schule oder an drittem Ort; die Akademie besitzt keine eigenen Unterrichtsräume.

1. GRUNDFÖRDERUNG

Alle Akademisten erhalten folgende Grundförderung:
  • Mitwirkung bei mindestens 2 von der Akademie organisierten Konzerten pro Jahr.
  • Kostenlose Teilnahme an Meisterkursen und Workshopsn, die von der Akademie organisiert werden. Die Teilnahme ist für die jeweiligen Instrumentengruppen verpflichtend.
  • Vorspieltraining vor einer neutralen Fach-Jury im einmal jährlich stattfindenden Vorspiel generale. Dieses ist für alle Akademisten verpflichtend. Dort erhalten die Teilnehmer auch eine aktuelle Einschätzung ihrer musikalischen Leistungen.
  • Kostenlose Vorbereitung / Unterricht auf alle Konzerte und Meisterkurse durch akademieeigene, erfahrene und hochqualifizierte Korrepetitoren / Klavierbegleiter.
  • Besonderes Augenmerk gilt der kammermusikalische Ausbildung - insbesondere während des jählichen mehrtägigen Kammermusik-Meisterkurses - hier ist in der Regel für alle Akademisten die Teilnahme Pflicht.
  • Gebührenbefreiung- oder -ermäßigung wird bei Vorlage entsprechender behördlicher Nachweise gwährt.
  • Kostenbeteiligung der Akademie zur Instrumentenpflege, bei Teilnahme an Wettbewerben und Gewährung von Stipendien nach finanziellen Möglichkeiten der Akademie.
  • Kostenfreie Bereitstellung (auf Antrag) von Karten der Deutschen Oper und der Komischen Oper.

2. ERWEITERTE FÖRDERUNG

Bei einer erweiterten Förderung erhält der Schüler über die o. g. Grundförderung hinaus:
  • max. 30 Stunden Zusatzunterricht beim eigenen Hauptfachlehrer pro Jahr.
  • Er hat die garantierte Möglichkeit, an mindestens 3 Konzerten im Jahr mitzuwirken.

Die Einstufung in Art und Umfang der jeweiligen Förderung erfolgt auf der Grundlage der Juryempfehlung unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Akademie durch den Vorstand.

Die Meisterkurse und Workshops werden von renommierten Professoren der Akademie als auch von unabhängigen Dozenten durchgeführt.


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